Um einem visuell wahrgenommenen Gegenstand eine Eigenschaft zuzuweisen, muss er zunächst erkannt, also von seiner Umgebung unterschieden werden. Aus dem Deutungsvorgang leiten sich Gesetze ab, nach denen bestimmte Anordnungen zu Figuren beziehungsweise zu Objekten der Wahrnehmung zusammenfassen lassen. Die Gestaltgesetze sind auch für den Lichtplaner von praktischer Bedeutung: Jede Beleuchtungsanlage besteht aus einer Anordnung von Leuchten, sei es an der Decke, an den Wänden oder im Raum. Diese Anordnung wird jedoch nicht unmittelbar wahrgenommen, sondern nach den Regeln der Gestaltwahrnehmung zu Figuren organisiert. Die umgebende Architektur und die Lichtwirkungen der Leuchten ergeben weitere Muster, die in die Wahrnehmung einbezogen werden.