Die wahrnehmungsorientierte Lichtplanung in den 1960iger Jahren betrachtete den Menschen mit seinen Bedürfnissen als aktiven Faktor in der Wahrnehmung und nicht mehr bloß als Empfänger einer visuellen Umgebung. Der Planer analysierte, welchen Stellenwert einzelne Bereiche und Funktionen haben. Auf der Grundlage dieses Bedeutungsmusters war es möglich, die Beleuchtung als dritten Faktor zu planen und angemessen zu gestalten. Dies erforderte qualitative Kriterien und ein entsprechendes Vokabular. Damit ließen sich sowohl die Anforderungen an eine Beleuchtungsanlage beschreiben als auch die Funktionen des Lichts.